Ingenieurvermessungen

Der ÖbVI kann auf allen Gebieten des Vermessungswesens auch freiberuflich tätig werden.

Er darf alle Arbeiten die für die Planung, Bauausführung, Überwachung und Abnahme von Bauwerken und technischen Objekten notwendig sind durchführen.

Die freiberufliche Tätigkeit garantiert, wie auch die amtliche Tätigkeit, eine unabhängige Beratung, Bauplanung und Bauüberwachung.