Wohn- und Mietflächenermittlungen

der Veräußerung oder Aufteilung großer Immobilienbestände in Wohnungs- und Teileigentum werden Bescheinigungen über die Größe der tatsächlich errichteten Wohn- und Mietflächen gefordert.

Langjährige Erfahrung bei Aufmaß, Berechnung und Dokumentation von Mietflächen für eine Vielzahl von Objekten ermöglichen es uns, Ihnen gewissenhaft und unparteiisch einen objektiven Mietflächennachweis zu erstellen.

Wohnflächen

In der Praxis wird zur Berechnung der Mietfläche einer Wohnung, also der Wohnfläche, in der Regel auf die Wohnflächenverordnung zurückgegriffen, obwohl diese nur für die Berechnung der Wohnflächen nach dem Wohnbauförderungsgesetz vorgeschrieben ist.

In zwei Bundesgerichtshofurteilen ist 2004 und 2007 klargestellt worden, dass die Anwendung der Wohnflächenverordnung auch für die Ermittlung von Wohnflächen maßgebend und eine entsprechende stillschweigende Vereinbarung der Vertragsparteien im Zweifelsfall anzunehmen ist, sollte keine andere vertragliche Regelung der Ermittlung der Wohnfläche getroffen worden sein.

Das BGH Urteil von 24.3.2004 hat für Mieter und Vermieter darüber hinaus grundsätzliche Bedeutung, weil es Grenzen setzt, in dem entschieden wurde, dass zur Abweichung der tatsächlichen von der im Mietvertrag vereinbarten Wohnfläche, eine Mietminderung des Mieters berechtigt ist, wenn die Abweichung wenigstens 10 Prozent beträgt.

Am 18.11.2015 entschied der Bundesgerichtshof, dass eine Mieterhöhung auf der Grundlage der tatsächlichen Wohnfläche zu erfolgen habe und zwar unabhängig, ob im Mietvertrag eine abweichende Wohnfläche angegeben und unabhängig von der Höhe der Abweichung zur tatsächlichen Wohnfläche.