Kontrollmessungen

Bei der Kontrollmessung wird des Gebauten während und nach der Bauausführung überprüft. Nicht selten verlangt der Bauherr oder die Behörde den Nachweis der Einhaltung von Baumaßen, z.B. für die Abrechnung oder als Dokument, dass das genehmigte auch tatsächlich gebaut wurde.

Beispiel: Der Architekt schickt uns eine zweigeschossige Planung in einem nach Bebauungsplan eingeschossigen Gebiet. Nach Rücksprache ändert der Architekt die Planung zur Erlangung der Baugenehmigung, übergibt aber dem Rohbauunternehmen die zweigeschossige Planung zur Ausführung. Bei der Bauüberwachung durch die Behörde kommen dem Baukontrolleur im Ortstermin Zweifel. Er verlangt eine Kontrollmessung, bei der sich herausstellt, dass das Dachgeschoss als Vollgeschoss errichtet wurde und das Gebäude damit zweigeschossig ist.

Konsequenz: Baustopp, Abrissverfügung und Geldstrafe.