Wesen des Berufes im Bereich des amtlichen Vermessungswesens

Der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI) erbringt Leistungen im Bereich der hoheitlichen Vermessungen. Dazu gehören alle amtlichen Vermessungen wie Teilungsvermessungen, Grenzvermessungen, Gebäudeeinmessungen, Erstellung von amtlichen Lageplänen und Teilungs- und Baulastplänen sowie gutachterliche Tätigkeiten in Streitverfahren für die Gerichtsbarkeit. Im Bereich der amtlichen Vermessung ist der ÖbVI Träger eines öffentlichen Amtes. Hier sind hoheitliche Aufgaben auf Private übertragen. So werden z.B. Anträge auf Teilungen und Vereinigung von Grundstücken öffentlich beglaubigt und Tatbestände, die durch vermessungstechnische Ermittlungen an Grund und Boden festgestellt werden, mit öffentlichen Glauben beurkundet.

Die Abrechnung der Amtshandlungen erfolgt nach der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in NRW in Form von Gebührenbescheiden mit Rechtsmittelbelehrung.

Die Übertragung staatlicher Aufgaben ist in Landesgesetzen und Durchführungsverordnungen geregelt. Meine Zulassung als ÖbVI ist auf Tätigkeiten in NRW begrenzt.

Die enge staatliche Bindung führt zu einer Vielzahl von Berufsbeschränkungen im Beleihungsbereich, z. Bsp. beschränkte Anzahl von Messgenehmigungen für die Mitarbeiter, Werbeverbot und Zweigstellenverbot sowie zu einer intensiven Regulierung und Überprüfung der Geschäftstätigkeit durch Jahresberichte über die amtlichen Tätigkeiten, durch die Überprüfung der Gebührenbescheide mit der Vorlage von Kontoauszügen bei  regelmäßigen Geschäftsprüfungen durch die Bezirksregierung Köln als Aufsichtsbehörde. Sie ist unter anderem auch berechtigt, alle Maßnahmen zu treffen, um die recht- und zweckmäßige Aufgabenwahrnehmung des ÖbVI sicher zu stellen.

Als ÖbVI bin ich Dienstleister im gesamten Vermessungsbereich, ausgestattet mit einem öffentlichen Amt, das mir erlaubt, hoheitliche Vermessungsleistungen in NRW zu übernehmen. Berufsgesetze regeln die Aufgabenwahrnehmung. Die Arbeiten erfolgen nicht nur im privaten Interesse, sondern dienen auch der Eigentumssicherung, der Einhaltung und der Erhaltung des Grenzfriedens und damit dem öffentlichen Interesse.

Das amtliche Vermessungswesen im Detail: