Amtlicher Lageplan für Baulasteintragungen

Für Baulasteintragungen sind immer amtliche Baulastpläne erforderlich. Die Baulast (Erschließungsbaulast, Abstandflächenbaulast, Vereinigungsbaulast, Flächenbaulast etc.) wird in grüner Farbe in den Plan eingetragen und vermaßt. Wird der Plan nur für diesen Zweck erstellt, ist seine Inhaltsdichte geringer. Ist die Baulasteintragung für eine Neubaumaßnahme notwendig, so kann ebenfalls der amtliche Lageplan zum Bauantrag um die erforderlichen Eintragungen ergänzt und weiter benutzt werden. Baulastpläne sind öffentlich zu beglaubigen.

Das Verfahren

Wir stellen für den Auftraggeber den Antrag auf Baulasteintragung mit den Adress- und Kontaktdaten des Baulastgebers und mit dem uns vom Baulastgeber mitgelieferten aktuellen Grundbuchauszug. Die Kommune bereitet die Formulierung für die Baulasteintragung vor, setzt sich mit dem Baulastgeber in Verbindung und stimmt den Unterschriftentermin ab. Dazu muss der Baulastgeber sich ausweisen können.

Bei auswärtig wohnenden Eigentümern ist es möglich, dass die Kommune die Baulastunterlagen an ein dortiges Notariat versendet. Der Notar liest die Baulasterklärung vor, beurkundet die Unterschrift des Baulastgebers und sendet die Erklärung an die Kommune zurück.

Die Gebühr für einen amtlichen Lageplan richtet sich für alle Vermessungsbehörden und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in NRW nach der gesetzlich vorgegebenen Kostenordnung (Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung – VermWertGebO NRW). Dabei wird u.a. die Fläche des Antragsgrundstücks, der Bodenrichtwert und die weiteren zu erbringenden, notwendigen Leistungen zugrunde gelegt. Eine Aussage über die entstehenden Kosten kann daher nur für einen konkreten Fall erfolgen. Nehmen Sie aus diesem Grunde persönlichen Kontakt mit meinem Büro auf.

Beispiel eines Baulastplans