Grenzvermessung

Die Grenzvermessung dient der Feststellung, Abmarkung oder amtlichen Bestätigung bestehender Grenzen. Hier werden, wie bei der amtlichen Teilungsvermessung, die bestehenden Grundstücksgrenzen durch Auswertung der amtlichen Katasterunterlagen zweifelsfrei wiederhergestellt, ein Vermessungsriss und notwendige Berechnungen erstellt und das Ergebnis der Vermessung den Beteiligten vor Ort erläutert. Das Ergebnis wird in der Form einer Urkunde, der Grenzniederschrift, dokumentiert und archiviert. Die Vermessungsschriften werden vom ÖBVI gesiegelt und dem Katasteramt zur Prüfung und Übernahme in das Liegenschaftskataster eingereicht. Damit wird in unserem Rechtssystem die Rechtssicherheit des Grundstückseigentums hinsichtlich des tatsächlichen Grenzverlaufs gewährleistet und dokumentiert.

Die Grenzvermessung wird in der Regel notwendig, wenn:

  • Unklarheit über den tatsächlichen Grenzverlauf besteht,

  • das Grundstück mit Mauern oder Zäunen eingefasstt werden soll,

  • Grenzzeichen durch äußere Einwirkungen (z.B. Baumaßnahmen) verloren gegangen sind,

  • bei Grenzstreitigkeiten von Nachbarn über die Lage von Grenzeinrichtungen zur Eigentumsgrenze,

  • bei Straßenausbaumaßnahmen zur Dokumentation der öffentlichen zur privaten Grenze,

  • bei Straßenschlussvermessungen, wenn keine Grundstücksveränderungen vorliegen und nur die fehlenden Grenzzeichen wieder hergestellt werden etc.

Die Gebühr für eine Grenzvermessung richten sich für alle Vermessungsbehörden und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in NRW nach der gesetzlich vorgegebenen Kostenordnung (Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung – VermWertGebO NRW). Dabei wird die Grenzlänge und der Bodenrichtwert zugrunde gelegt. Eine Aussage über die entstehenden Kosten kann daher nur für einen konkreten Fall erfolgen. Nehmen Sie aus diesem Grunde persönlichen Kontakt mit meinem Büro auf.