Vereinigungsantrag

Auf Wunsch von Grundstückseigentümern oder auf Verlangen von Behörden nehmen wir Anträge auf Flurstücksverschmelzungen auf. Dazu ist mir ein aktueller Grundbuchauszug vor zu legen, um zu prüfen, ob die Verschmelzung rechtlich möglich ist. Dies ist immer dann der Fall, wenn die zu vereinigenden Flurstücke eines Eigentümers nicht belastet oder gleichmäßig belastet sind. Die Flurstücksverschmelzung ist rechtlich gesehen eine Fortführung des Liegenschaftskatasters ohne örtliche Vermessung.

Das Verfahren

Wir bereiten nach Vorlage des aktuellen Grundbuchauszuges für den Grundstückseigentümer den Vereinigungsantrag vor, verabreden einen Termin zur Beglaubigung der Unterschrift unter den Antrag und stellen bei der jeweiligen Katasterbehörde den Antrag auf Fortführung des Liegenschaftskatasters. Die Behörde prüft den Antrag, erstellt den Veränderungsnachweis (Mitteilung über die Fortführung des Liegenschaftskatasters) und beantragt parallel im Grundbuchamt die Eintragung der Veränderung.

Bei Teilungsvermessungen von Grundstücken, die aus mehreren Flurstücken bestehen, prüfen wir regelmäßig, ob Flurstücksverschmelzungen möglich sind, um die Anzahl der neu zu bildenden Flurstücke zu begrenzen, weil sich die Übernahmegebühr der Behörde nach der Größe und Anzahl der neugebildeten Flurstücke richtet. Die Vereinigung der Flurstücke wird dann von der Behörde im Übernahmeverfahren der Teilungsvermessung in das Liegenschaftskataster vorgenommen.

Die Aufnahme von Vereinigungsanträgen ist bei mir und bei den Katasterbehörden gebührenfrei, u.a. weil dies der Transparenz und Übersichtlichkeit amtlicher Kartenwerke dient. Gebührenfrei ist ebenso die von Amts wegen beantragte Änderung im Grundbuch. Die zu vereinigenden Grundstücke sollen örtlich und wirtschaftlich eine Einheit bilden.

Die Vereinigung wird von Amts wegen kostenfrei durchgeführt.

Vorher
Nachher