Amtlicher Lageplan als Teilungsplan

Für die Grundstücksteilung ist ein amtlicher Teilungsplan erforderlich, der die beabsichtigte Teilungsgrenze und die bestehende und geplante Bebauung sowie die planungsrechtlichen Festsetzungen und die grundstücksbestimmenden Elemente und Vorgaben des Auftragsgebers enthält. Ist eine Bebauung des Grundstückes beabsichtigt, kann dazu der amtliche Lageplan als Bestandteil der Bauvorlagen verwendet werden. Der Teilungsplan ist öffentlich zu beglaubigen.

Das Verfahren

Wir stellen für den Auftraggeber den Antrag auf Grundstücksteilung zusammen mit den Plänen bei der jeweils zuständigen Behörde. Dort wird der Antrag bei den beteiligten Ämtern geprüft. Die Dauer der Prüfung ist auf 4 Wochen begrenzt mit möglicher Verlängerungsoption.

Die Gebühr für einen amtlichen Lageplan richtet sich für alle Vermessungsbehörden und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in NRW nach der gesetzlich vorgegebenen Kostenordnung (Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung – VermWertGebO NRW). Dabei wird u.a. die Fläche des Antragsgrundstücks, der Bodenrichtwert und die weiteren zu erbringenden, notwendigen Leistungen zugrunde gelegt. Eine Aussage über die entstehenden Kosten kann daher nur für einen konkreten Fall erfolgen. Nehmen Sie aus diesem Grunde persönlichen Kontakt mit meinem Büro auf.