Teilungsvermessung

Eine Teilungsvermessung ist erforderlich, wenn aus einem bestehenden Grundstück ein oder mehrere neue Grundstücke gebildet werden sollen. In der Regel liegt dazu die Einigung zwischen Verkäufer und Käufer vor. Andere Anlässe sind zum Beispiel die Bestellung von Rechten auf Teilflächen eines Grundstückes oder die Eintragung von Grundschulden und Hypotheken auf selbständigen Teilflächen einer Liegenschaft. Ist das zu teilende Grundstück bebaut, ist für die Grundstücksteilung eine Genehmigung der Kommune oder bei kreisangehörigen Gemeinden der Kreisverwaltung zu beantragen.

Folgende Einzelschritte sind notwendig:

  • Beratung über den sinnvollen Verlauf der neuen Grenze.

  • Erstellung eines Teilungsplanes mit Antragsschreiben an die Genehmigungsbehörde auf Teilungsgenehmigung.

  • Bei Vorliegen der Genehmigung können die örtlichen Vermessungsarbeiten mit der Untersuchung und Überprüfung der alten Grenzen und der Bildung und Abmarkung der neuen Grenze ausgeführt werden. Im Innendienst wird der Vermessungsriss gefertigt und alle erforderlichen Berechnungen werden ausgeführt.

  • Ladung der Beteiligten (Grundstückseigentümer und Eigentümer der Grundstücke, in deren Grenzen neue Grenzzeichen gesetzt werden) zum Grenztermin.

  • Durchführung des Grenztermines vor Ort mit den Beteiligten und Aufnahme der Grenzniederschrift, in der in Form einer öffentlichen Urkunde das Ergebnis der Vermessung und die Anerkennung des Ergebnisses der Vermessung durch die Beteiligten dokumentiert wird.

  • Danach werden die Vermessungsschriften (Teilungsgenehmigung, Vermessungsriss mit Berechnungen, Grenzniederschrift etc.) der Katasterbehörde zur Prüfung und Übernahme in das Liegenschaftskataster eingereicht.

  • Die Katasterbehörde erstellt als Ergebnis der Vermessung den Veränderungsnachweis, (Mitteilung über die Fortführung des Liegenschaftskatasters) in dem der alte Bestand und der neue Katasterbestand nachgewiesen wird.

  • Liegt schon vor der Vermessung ein notarieller Kaufvertrag vor, so erhält der Notar eine Ausfertigung des Veränderungsnachweises. Zusammen mit dem Kaufvertrag kann er dann die Umschreibung des Grundstückes auf den Käufer oder die Eintragung der Belastung auf dem nun selbständigen Grundstück beim Grundbuchamt beantragen.

Diesem aufgezeigten Grundmuster einer hoheitlichen Teilungsvermessung liegen eine Vielzahl gesetzlicher Regelungen aus unterschiedlichen Rechtsgebieten zu Grunde, um die Qualitätssicherung des Liegenschaftskatasters, und damit die Rechtssicherheit und den Rechtsfrieden zum Schutz der Grundstückseigentümer untereinander zu wahren.

Welche Unterlagen benötige ich?

Sofern schon ein notarieller Kaufvertrag vorliegt, sollte dieser dem Auftragsschreiben beigefügt werden, um sicherzustellen, dass der Wille der Beteiligten auch durch die Teilung umgesetzt wird.

In der Regel sollte aber der Auftraggeber insbesondere bei bebauten Grundstücken den Rat des ÖbVI´s einholen, weil dieser Fachmann in bau-und planungsrechtlichen Fragen ist und dem Auftraggeber mit seinem Wissen fachliche Hilfestellung geben kann, damit das Gewollte auch mit der Teilung erreicht wird. Ist auf dem zu bildenden Grundstück eine Bebauung beabsichtigt so ist für die Beratung die Vorlage der Architektenunterlagen hilfreich.

Die Gebühr für eine Teilungsvermessung richten sich für alle Vermessungsbehörden und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in NRW nach der gesetzlich vorgegebenen Kostenordnung (Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung – VermWertGebO NRW). Dabei wird die Grenzlänge, der Bodenrichtwert sowie die Flächengröße des entstehenden Grundstücks zugrunde gelegt. Eine Aussage über die entstehenden Kosten kann daher nur für einen konkreten Fall erfolgen. Nehmen Sie aus diesem Grunde persönlichen Kontakt mit meinem Büro auf.